Aus der Sammlung "Fragen und Antworten" von Pepp Königbauer
Frage Nr. 29
Kann eine noch lebende Person jetzt nur an ihre noch lebende, leibliche Mutter und ihren verstorbenen, leiblichen Vater gesiegelt werden oder ist auch eine Siegelung an ihre noch lebende Mutter und ihren lebenden Stiefvater (keine Adoption) möglich oder ist eine Siegelung erst nach dem Tod der Mutter und des Stiefvaters möglich?Antwort
Ein lebendes Kind kann an seinen verstorbenen, leiblichen Vater und seine lebende, leibliche Mutter im Tempel gesiegelt werden (sog. TOR-Siegelung). Voraussetzung ist, dass das Kind und die Mutter einen gültigen Tempelschein haben und für den verstorbenen Vater das Endowment und die Siegelung an seine noch lebende Ehefrau vollzogen wurde.Es sollte ein Familiengruppenbogen ausgedruckt werden und der Wunsch für eine Siegelung lebender Personen dem Tempel vorab rechtzeitig mitgeteilt werden. Zusätzlich ist es auch möglich, dass das Kind an seine lebende, leibliche Mutter und seinen lebenden Stiefvater gesiegelt wird, wenn alle beteiligten Personen einen gültigen Tempelempfehlungsschein besitzen. Ich bitte dies aber unbedingt vorab mit der Tempelpräsidentschaft zu klären.
Für den Eintrag in FamilySearch gilt Folgendes: Im Menue Familienstammbaum ist die Personenansicht zu öffnen. In der unteren Hälfte wird das Kind mit seinen Eltern dargestellt. Mit einem Klick auf das Bearbeitungssymbol (Bleistift) öffnet sich ein Dialogfeld bei dem die Art des Verwandtschaftsverhältnisses verändert werden kann. Zur Auswahl steht: Adoptiert, leibliches Kind, Vormundschaft, Pflegekind, Stiefkind.
In Legacy wird ein Kind mit zwei Elternpaaren verknüpft. Klickt man auf das Elternsymbol des Kindes öffnet sich ein Dialogfeld bei dem ein Elternpaar und das Verwandtschaftsverhältnis ausgewählt werden kann. Beim Synchronisieren wird auch diese Information von FamilySearch übernommen.
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Viel Freude bei der Ahnenforschung.