Umgang mit lebenden Personen in FamilySearch

Aus der Sammlung "Fragen und Antworten" von Pepp Königbauer

Frage Nr. 16

Lebende Personen werden oft mehrmals eingegeben um eine Verbindung zu den verstorbenen Vorfahren herzustellen. Lebende Personen können aber in Familysearch nicht verschmolzen werden. Was ist veranlasst?

Antwort

Werden z.B. die lebenden Eltern von mehreren ihrer Kinder eingegeben um die Verbindung zu den verstorbenen Großeltern herzustellen, erhalten die lebenden Eltern bei jeder Eingabe eine neue Identifikationsnummer, sodass bei der Eingabe durch ein Kind bzw. mehrere Kinder für die lebenden Elternteile mehrere Identifikationsnummern in Familysearch vorhanden sind. Damit wird erreicht, dass die Daten der lebenden Eltern nur für den jeweiligen Einreicher sichtbar sind und für alle anderen Nutzer von Familysearch unsichtbar bleiben. Nur so können die Datenschutzvorschriften eingehalten werden. Es besteht daher kein Handlungsbedarf für eine Verschmelzung.

Für den Fall, dass ein oder beide Elternteile versterben, kann/sollte jeder der bisherigen Einreicher bei den Einzelheiten zur Person des Verstorbenen die Angaben zum Todesfall ergänzen. In der Folge ist der Datensatz für diese verstorbene Person öffentlich einsehbar und sollte natürlich auch mit den doppelten Datensätzen verschmolzen werden (dies funktioniert aber nur, wenn auch der doppelte Datensatz die Angaben zum Todesfall enthält).

Wurde eine verstorbene Person (z.B. Vater eines Kindes, das im Jahr 1730 geheiratet hat), bei der weder Angaben zur Geburt oder zum Tod vorhanden waren, in Familysearch als lebend eingereicht, muss in den Einzelheiten zur Person die Angabe „verstorben“ angelickt und gespeichert werden, um anschließend eine Verschmelzung vornehmen zu können.

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