Werden meine ausgedruckten Tempelverordnungskarten nach zwei Jahren ungültig? Ab wann beginnen die zwei Jahre zu laufen?

Aus der Sammlung "Fragen und Antworten" von Pepp Königbauer

Frage Nr. 21

Werden meine ausgedruckten Tempelverordnungskarten nach zwei Jahren ungültig? Ab wann beginnen die zwei Jahre zu laufen?

Antwort

Die Abteilung Familiengeschichte der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage hat damit begonnen, bei allen Benutzern die Reservierung derjenigen heiligen Handlungen des Tempels aufzuheben, die seit über zwei Jahren nicht erledigt wurden. Entscheidend ist zunächst das Reservierungsdatum (und nicht das Datum an dem die Verordnungskarten ausgedruckt wurden). Reservierungen für eine Person werden nur aufgehoben, wenn die letzte erledigte heilige Handlung mehr als zwei Jahre zurückliegt. (Reservierungen, an denen innerhalb der letzten zwei Jahre gearbeitet wurde, werden nicht aufgehoben.)
Ich empfehle daher bei einer Vielzahl von Personen, für die man selbst nicht sofort die heiligen Handlungen vollziehen kann, eine Reservierung in der Tempelmappe vorzunehmen. Sind die heiligen Handlungen vor dem eigenen nächsten Tempelbesuch noch nicht oder nur zum Teil von anderen Mitgliedern erledigt worden, besteht die Möglichkeit sämtliche oder einzelne heiligen Handlungen aus der Tempelmappe zu nehmen und für sich selbst zur reservieren und auszudrucken. In diesem Fall beginnt die Zweijahresfrist erst ab der Reservierung für sich selbst zu laufen.

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