Wie ist zu verfahren, wenn nur die Daten von Grabinschriften vorhanden sind?

Aus der Sammlung "Fragen und Antworten" von Pepp Königbauer

Frage Nr. 26

Wie ist zu verfahren, wenn nur die Daten von Grabinschriften vorhanden sind?

Antwort

Für verstorbene Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Kinder, Enkel), die innerhalb der letzten 110 Jahre geboren wurden, können Auskünfte bei den Friedhofsverwaltungen, Standesämtern bzw. Kirchen angefordert werden. Für verstorbene Verwandte in der Seitenlinie (Geschwister, Onkel/Tanten, Neffen/Nichten), die innerhalb der letzten 110 Jahre geboren wurden, besteht kein Auskunftsrecht bei Standesämtern und Kirchen. Für diesen Fall sollte ein lebender Verwandter in gerader Linie gefunden werden, der die Auskunft beantragt. Für verstorbene Verwandte, die vor 110 Jahren geboren wurden, erteilen die Standesämter ohne Rückfragen zum Verwandtschaftsverhältnis Auskünfte. Kirchen haben zum Teil strengere Fristen (120 Jahre). Archive in Deutschland sind auf www.archivschule.de zu finden.

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