Genehmigung zur Durchführung heiliger Handlungen

Aus der Sammlung "Fragen und Antworten" von Pepp Königbauer

Frage Nr. 11

Brauche ich die Genehmigung zur Durchführung heiliger Handlungen für Personen, die innerhalb der letzten 110 Jahre geboren wurden?

Antwort

Ja zum Teil. Die Richtlinien der Kirche besagen, dass Sie die heiligen Handlungen für den eigenen verstorbenen Ehepartner, ein Kind, Vater oder Mutter, Bruder oder Schwester erledigen (lassen) können (das bedeutet, dass jede dieser Personen unabhängig von den anderen berechtigt ist die heiligen Handlungen zu beantragen – Familysearch erkennt die o.g. Verwandtschaftsverhältnisse und fragt deshalb bei diesem Personenkreis auch nicht nach einer Erlaubnis). Bitte respektieren Sie jedoch stets den Wunsch anderer lebender Angehöriger, vor allem den des lebenden Ehepartners. Für Personen, die in den letzten 110 Jahren geboren wurden, gilt: Sind Sie zwar mit dem Verstorbenen verwandt, jedoch nicht der Ehepartner, ein Kind, Vater, Mutter, ein Bruder oder eine Schwester, holen Sie bitte die Erlaubnis des nächsten lebenden Angehörigen ein, bevor Sie die heiligen Handlungen erledigen. Die nächsten lebenden Angehörigen sind: der nicht geschiedene Ehepartner (der Ehepartner, mit dem der Betreffende zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war), ein erwachsenes Kind, Vater oder Mutter, Bruder oder Schwester.

Wenn Sie nicht zu den nächsten lebenden Angehörigen zählen, müssen Sie die Reservierung durch FamilySearch beantragen, um die heiligen Handlungen für den Betreffenden erledigen zu können.

Wenn alle nächsten Angehörigen verstorben sind, machen Sie im Dialogfenster „Heilige Handlungen beantragen“ alle erforderlichen Angaben. Geben Sie im Abschnitt „Person, die die Erlaubnis erteilt“ im Feld Name „Keine lebenden nächsten Angehörigen“ an. Darunter klicken Sie im Feld Verwandtschaftsverhältnis auf Sonstiges und schreiben in das Feld daneben „Kein lebender Angehöriger“. Im Feld Kontaktangaben erklären Sie die Situation mit den nächsten Angehörigen. Sie können aufgefordert werden, zu belegen, dass es keine lebenden Angehörigen gibt.

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