Korrekte Reihenfolge der Verordnungen

Aus der Sammlung "Fragen und Antworten" von Pepp Königbauer

Frage Nr. 14

Was geschieht, wenn die heiligen Handlungen in der falschen Reihenfolge vollzogen werden?

Antwort

Die ordnungsgemäße Reihenfolge, in der heilige Handlungen vollzogen werden, ist: Taufe, Konfirmierung, Vorverordnungen, Endowment, Siegelung an den Ehepartner, Siegelung an die Eltern. Stellvertretend vollzogene heilige Handlungen, die nicht in der richtigen Reihenfolge erledigt wurden, sind gültig, werden jedoch erst wirksam, wenn auch die heiligen Handlungen, die ihnen vorausgehen müssen, vollzogen worden sind.

Nachfolgend sind Gründe aufgelistet, warum heilige Handlungen in einem Datensatz als in der falschen Reihenfolge verrichtet angezeigt werden könnten:

  • Die Namen stammen aus der Urkundenauswertung. Wenn zum Beispiel eine Heiratsurkunde ausgewertet wurde, standen vielleicht nur die Angaben zur Heirat zur Verfügung. Daher wurde lediglich die Siegelung an den Ehepartner vorgenommen. Für die Ehepartner müssen noch jeweils deren eigene heilige Handlungen vollzogen werden. 
  • Die Angaben stammen von einem Mitglied, das die heiligen Handlungen bewusst oder versehentlich nicht in der ordnungsgemäßen Reihenfolge verrichtet hat. 
  • Es gibt im Familienstammbaum einen Doppeleintrag zu dem Verstorbenen. Verschmelzen Sie die Doppeleinträge, dann ist das Problem behoben.


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